4.3.2. Der Beschuldigte, der über die italienische Staatsbürgerschaft verfügt, ist in Deutschland geboren und auch dort aufgewachsen. Er wohnt bei seinen Eltern in W._____ (Deutschland). Sein mittlerweile 20-jähirger Sohn C._____ lebt ebenfalls in Deutschland, wobei er in der Regel mehrmals pro Woche beim Beschuldigten und seinen Eltern übernachtet. Die weiteren Verwandten des Beschuldigten wohnen grösstenteils in Deutschland, davon ausgenommen ein Bruder des Beschuldigten, welcher in der Schweiz wohnt.