Obwohl ihm die Konsequenzen des Widerrufs der zuvor bedingt ausgesprochenen Strafe deutlich vor Augen geführt wurden, hat er dennoch weiter delinquiert – sowohl während als auch nach dem Strafverfahren vor dem Bezirksgericht Rheinfelden – scheinbar völlig unbeirrt von diesem Urteil und der vorherigen Verurteilung, wobei er sein deliktisches Verhalten über mehrere Monate hinweg fortsetzte, als wäre nichts geschehen. Daran hat auch der Umstand nichts zu ändern vermocht, dass er sich infolge der bedingt ausgesprochenen Freiheitsstrafe gemäss dem Urteil vom 27. Juni 2022 erneut in einer laufenden Probezeit befunden hatte. Von einem Lernen kann somit nicht die Rede sein.