Doch nicht einmal die Anordnung des Vollzugs dieser für den Beschuldigten aufgrund seiner damaligen finanziellen Verhältnisse sehr hohen Geldsumme hat ihn beeindruckt. Obwohl ihm die Konsequenzen des Widerrufs der zuvor bedingt ausgesprochenen Strafe deutlich vor Augen geführt wurden, hat er dennoch weiter delinquiert – sowohl während als auch nach dem Strafverfahren vor dem Bezirksgericht Rheinfelden – scheinbar völlig unbeirrt von diesem Urteil und der vorherigen Verurteilung, wobei er sein deliktisches Verhalten über mehrere Monate hinweg fortsetzte, als wäre nichts geschehen.