Das ist zu verneinen. Die vorausgegangenen Verurteilungen aus den Jahren 2018 und 2022 haben eine ähnliche Konstellation aufgewiesen. So wurde der Beschuldigte trotz der mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg vom 23. Oktober 2018 bedingt ausgesprochenen Geldstrafe in Gesamthöhe von Fr. 9'000.00 während der Probezeit rückfällig, so dass die Gewährung des bedingten Strafvollzugs mit Urteil vom 27. Juni 2022 widerrufen werden musste. Doch nicht einmal die Anordnung des Vollzugs dieser für den Beschuldigten aufgrund seiner damaligen finanziellen Verhältnisse sehr hohen Geldsumme hat ihn beeindruckt.