Anlässlich der Berufungsverhandlung hat der Beschuldigte eingestanden, dass er ohne im Besitze eines gültigen Führerausweises zu sein, zu schnell Auto gefahren und geblitzt worden sei (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 2 und 5). Auch wenn diesbezüglich noch keine rechtskräftige Verurteilung vorliegt, wirft dieser vom Beschuldigten eingestandene Vorfall kein gutes Licht auf den Beschuldigten und steht insofern im Einklang mit der ihm zu stellenden Schlechtprognose.