Obwohl der Beschuldigte mehrfach verurteilt worden ist, hat er aus den Vorstrafen keinerlei Lehren gezogen. Nicht einmal der Widerruf der bedingten Geldstrafe in Gesamthöhe von Fr. 9'000.00 konnte ihn von der Begehung neuer Straftaten abhalten. Für die letzten drei bedingt ausgesprochenen Vorstrafen wurde jeweils die maximale Probezeit von fünf Jahren angeordnet. Hieraus lassen sich die erheblichen Bedenken hinsichtlich des Rückfallrisikos seitens der urteilenden Strafbehörden erkennen. Der Beschuldigte ist sodann auch während eben dieser Probezeiten, die gerade noch knapp gewährt werden konnten, mehrfach rückfällig geworden und dies teilweise während zeitgleich laufender Strafverfahren.