Die bedingte Geldstrafe wurde sodann mit Urteil der Präsidentin des Bezirksgerichts Rheinfelden vom 27. Juni 2022 widerrufen. Weiter wurde er mit Urteil der Präsidentin des Bezirksgerichts Rheinfelden vom 27. Juni 2022 wegen Fahrens ohne Berechtigung, Führens eines Motorfahrzeugs in fahrunfähigem Zustand, Entwendung eines Motorfahrzeugs zum Gebrauch, Führens eines Motorfahrzeugs mit mangelhaften Reifen sowie unbefugten Konsums von Betäubungsmitteln zu einer bedingten Freiheitsstrafe von fünf Monaten bei einer Probezeit von fünf Jahren und einer Busse von Fr. 350.00 verurteilt.