3.3. Der Beschuldigte weist mehrere im Strafregister eingetragene Verurteilungen auf: Er wurde mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg vom 23. Oktober 2018 wegen Fahrens ohne Berechtigung zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen bei einer Probezeit von fünf Jahren sowie zu einer Busse von Fr. 2'200.00 verurteilt. Die ihm auferlegte Probezeit überstand er nicht, ohne rückfällig zu werden. Die bedingte Geldstrafe wurde sodann mit Urteil der Präsidentin des Bezirksgerichts Rheinfelden vom 27. Juni 2022 widerrufen.