Juni 2022 neu begangene Straftat (Betrug) mit der Widerrufsstrafe addiert hat. Richtigerweise wäre die für den nach dem Urteil ST.2022.4 der Präsidentin des Bezirksgerichts Rheinfelden vom 27. Juni 2022 begangenen Betrug als Einsatzstrafe in sinngemässer Anwendung des Asperationsprinzips durch die widerrufene Strafe zu erhöhen gewesen. In einem letzten Schritt wäre sodann die separate Gesamtstrafe mit der (teilweisen) Zusatzstrafe zu addieren gewesen.