7. 7.1. Dem Beschuldigten wird gestützt auf Art. 44 Abs. 2 StGB i.V.m. Art. 94 StGB die Weisung erteilt, der Öffentlichen Arbeitslosenkasse des Kantons Aargau in Aarau Fr. 24'709.90 in mit der Gläubigerin direkt zu vereinbarenden Raten zurückzuzahlen. 7.2. Dem Beschuldigten wird gestützt auf Art. 44 Abs. 2 StGB i.V.m. Art. 94 StGB die Weisung erteilt, dem Regionalen Sozialdienst Laufenburg Fr. 6'424.45 in mit dem Gläubiger direkt zu vereinbarenden Raten zurückzuzahlen.