Gegenstand Betrug usw.; bedingter Strafvollzug; Landesverweisung -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. Die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg erhob am 12. Juli 2024 Anklage gegen den Beschuldigten wegen Urkundenfälschung, unrechtmässigen Bezugs von Leistungen einer Sozialversicherung oder der Sozialhilfe sowie wegen Betrugs. 2. Mit Urteil vom 5. Dezember 2024 erkannte das Bezirksgericht Laufenburg: 1. Der Beschuldigte wird freigesprochen von der Anklage der Urkundenfälschung gemäss Art. 251 Ziff. 1 StGB.