7.[in Rechtskraft erwachsen] Das beschlagnahmte Mobiltelefon LG V20, schwarz mit Ladekabel, wird dem Beschuldigten zurückgegeben. Wird das Mobiltelefon nicht innert 30 Tagen nach Rechtskraft des obergerichtlichen Urteils herausverlangt, trifft die Staatsanwaltschaft die sachgemässen Verfügungen. 8. 8.1. Die obergerichtlichen Verfahrenskosten von Fr. 5'000.00 vor Rückweisung durch das Bundesgericht werden dem Beschuldigten zu 1/3 mit gerundet Fr. 1'665.00 auferlegt und im Übrigen auf die Staatskasse genommen.