2. Der Beschuldigte wird freigesprochen vom Vorwurf - der versuchten sexuellen Handlung mit einer Minderjährigen gegen Entgelt gemäss Art. 196 StGB i.V.m. Art. 22 Abs. 1 StGB betr. Zusatzanklage (2. Abschnitt) [in Rechtskraft erwachsen]; - der mehrfachen, z.T. versuchten Pornografie gemäss Art. 197 Abs. 5 StGB i.V.m. Art. 22 Abs. 1 StGB betr. Zusatzanklage (3. Abschnitt) [in Rechtskraft erwachsen] und gemäss Art. 197 Abs. 5 Satz 2 StGB betr. Anklageziffer I.1.; - der sexuellen Handlung mit einem Kind gemäss Art. 187 Ziff. 1 StGB betr. Zusatzanklage (1. Abschnitt,)