Beschuldigten mit seiner Tochter stattgefunden hätten (Protokoll zweite Berufungsverhandlung S. 2 f., Plädoyernotizen zweite Berufungsverhandlung S. 6). Im November 2022 wurde beim Beschuldigten Multiple Sklerose diagnostiziert (GA act. 260). Diese Diagnose hat seine Arbeitsfähigkeit stark vermindert. Im Zeitpunkt der ersten Berufungsverhandlung lief die Abklärung einer Umschulungsmöglichkeit durch die IV und der Beschuldigte ging seit August 2023 einer Teilzeittätigkeit in geringem Pensum bei der J._____ GmbH nach.