Aufgrund von Problemen mit der Kindsmutter sei dies jedoch nicht so einfach. Anlässlich der zweiten Berufungsverhandlung verweigerte er die Aussagen zur Person (Protokoll zweite Berufungsverhandlung S. 2), die Verteidigung führte jedoch aus, dass sich der Kontakt zur Tochter immer noch im Aufbau befinde, was aufgrund der Kindsmutter nicht einfach sei, jedoch bereits erste Treffen des - 12 -