Vorstrafe nicht wie ein eigenständiges Delikt zu würdigen ist (vgl. Urteil des Bundesgerichts 6B_18/2022 vom 23. Juni 2022 E. 2.6.1 mit Hinweisen). Negativ wirkt sich auch das fortlaufende Delinquieren während bereits laufender Strafuntersuchung aus. Neutral wirkt sich hingegen das Wohlverhalten seit der letzten Tat, zu einem unbekannten Zeitpunkt im Jahr 2020, aus, stellt dies doch keine besondere Leistung dar (vgl. Urteil des Bundesgerichts 6B_291/2017 vom 16. Januar 2018 E. 2.2.4).