]) – mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Muri- Bremgarten vom 2. Februar 2017 zu einer hohen (bedingten) Geldstrafe von 150 Tagessätzen verurteilt worden ist, hat er vorliegend erneut delinquiert. Insbesondere wurde er zur versuchten Nötigung zum Nachteil von G._____, die er am 10. August 2018 begangen hat, am 26. November 2018 befragt. Dennoch sendete er zwischen dem 14. und 18. Januar 2019 ein Bild seines Geschlechtsteils an die damals erst 13 oder 14 Jahre alte B._____. Diese Delikte fielen in die Probezeit der ausgesprochenen Geldstrafe der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten, welche bis zum 4. Februar 2019 lief.