Nachdem der Beschuldigte wegen einschlägiger Delikte, nämlich Erpressung – wobei es um Nacktbilder eines 16-jährigen Mädchens ging, für deren Löschung er Geld von ihr verlangte – sowie Verbreitung von Pornografie an eine unter 16-jährige Person – hierbei ging es um das Versenden von mehreren Penisbildern sowie eines Masturbationsvideos [Ordner 2 UA act. 194 ff.]) – mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Muri- Bremgarten vom 2. Februar 2017 zu einer hohen (bedingten) Geldstrafe von 150 Tagessätzen verurteilt worden ist, hat er vorliegend erneut delinquiert.