1. Das Obergericht sprach den Beschuldigten mit Urteil vom 21. Dezember 2023 vom Vorwurf der versuchten sexuellen Handlung mit einer Minderjährigen gegen Entgelt (Art. 196 StGB i.V.m. Art. 22 Abs. 1 StGB) betreffend Zusatzanklage (2. Abschnitt), der versuchten Pornografie (Art. 197 Abs. 5 StGB) betreffend Zusatzanklage (3. Abschnitt) und der sexuellen Handlung mit einem Kind (187 Ziff. 1 StGB) betreffend Zusatzanklage (1. Abschnitt) frei. Es verurteilte ihn wegen der sexuellen Handlung mit einem Kind (Art. 187 Ziff. 1 StGB) betreffend Zusatzanklage (4. Abschnitt), der mehrfachen, z.T. versuchten Nötigung (Art. 181 StGB z.T. i.V.m. Art. 22 Abs. 1 StGB)