und werden dem Verurteilten auferlegt. 3. Der Verurteilte trägt seine Kosten selbst." 3. 3.1. Dagegen erhob A._____ mit Eingabe vom 28. Januar 2025 Berufung und erklärte sich mit dem vorinstanzlichen Urteil als nicht einverstanden. Er begründete zusammengefasst, er habe tatsächlich vergessen, bei der Gemeinde eine Ratenzahlung zu beantragen. Mit Blick auf den Gesundheitszustand seiner Ehefrau ersuchte er um nochmalige Gelegenheit, Fr. 500.00 sofort zu bezahlen und den Rest in Raten. 3.2. Mit Verfügung vom 21. Februar 2025 wurde das schriftliche Verfahren angeordnet.