2.5. Mit Urteil vom 20. Januar 2025 erkannte die Präsidentin des Bezirksgerichts Baden: -3- "1. Anstelle der vom Verurteilten A._____ nicht bezahlten Busse von Fr. 500.00 gemäss Strafbefehl Nr. 2024-015 der Gemeinde Wettingen, Einwohnerdienste, vom 8. August 2024 wird eine Ersatzfreiheitsstrafe von 5 Tagen ausgesprochen. 2. Die Verfahrenskosten bestehen aus: a) den Gerichtsgebühren von Fr. 300.00 b) den übrigen Auslagen von Fr. 45.00 Total Fr. 345.00