"Gestützt auf Art. 106 StGB sei für die dem Verurteilten mit Strafbefehl Nr. 2024-015 der Einwohnerdienste Wettingen vom 8. August 2024 auferlegte Busse von CHF 500.00 eine Ersatzfreiheitsstrafe von 5 Tag auszufällen. Unter Kostenfolgen."