Bei diesem Verfahrensausgang sind die Kosten des obergerichtlichen Verfahrens von Fr. 24'537.50 – bestehend aus der Gerichtsgebühr von Fr. 5'000.00 (§ 18 VKD i.V.m. § 29 GebührD), den Auslagen von Fr. 2'712.50 für die Erläuterung und Ergänzung des Gutachtens vom 8. März 2022 durch Dr. med. H._____ anlässlich der Berufungsverhandlung sowie von Fr. 16'825.00 für das Gutachten von Dr. med. E._____ vom 3. Juli 2024 (Art. 422 Abs. 2 lit. c StPO) – dem Beschuldigten zu 2/3 mit Fr. 16'358.35 aufzuerlegen und im Übrigen auf die Staatskasse zu nehmen. Für das Berufungsverfahren nach Rückweisung durch das Bundesgericht sind keine zusätzlichen Verfahrenskosten aufzuerlegen.