Der Beschuldigte erwirkt mit Berufung insofern einen für ihn günstigeren Entscheid, als er anstelle einer unbedingten Freiheitsstrafe von 4 Jahren zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 2 Monaten und einer unbedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen verurteilt und statt einer stationären therapeutischen Massnahme eine ambulante Massnahme angeordnet wird. Im Übrigen wird seine Berufung abgewiesen. Bei diesem Verfahrensausgang sind die Kosten des obergerichtlichen Verfahrens von Fr. 24'537.50 – bestehend aus der Gerichtsgebühr von Fr. 5'000.00 (§ 18 VKD i.V.m.