Auch wenn es dabei um eine Gefährdung (siehe Marginalie zu Art. 187 f. StGB [in der bis 30. Juni 2024 geltenden Fassung]) und nicht um einen Angriff auf die sexuelle Freiheit und Ehre geht (siehe Marginale zu Art. 189 ff. StGB [in der bis 30. Juni 2024 geltenden Fassung]), spielen dabei die konkret vorgenommenen sexuellen Handlungen, deren Intensität und deren Häufigkeit eine wichtige Rolle. Es versteht sich von selbst, dass als besonders schwer zu qualifizierende sexuelle Handlungen auch zu einer entsprechend höheren Gefährdung der ungestörten psychisch-emotionalen und sexuellen Entwicklung des betroffenen Kindes führen.