__ hat er zusätzlich damit gedroht, er komme zu ihr nach Hause und tue ihr etwas an, wobei er die Ernsthaftigkeit seiner Ankündigung verdeutlichte, indem er ihr einen Screenshot ihres Standorts sowie die Telefonnummern ihrer Eltern geschickt hat. Bei G._____ hat der Beschuldigte hingegen gezielt ausgenutzt, dass diese sich in einer gewissen Abhängigkeit zu ihm befunden hat, weil sie sich in einer schwierigen Lebenslage befunden und alleine gefühlt hat sowie in ihn verliebt gewesen ist. Er hat diese Abhängigkeit ausgenutzt, indem er ihr damit gedroht hat, sie zu blockieren und dadurch den Kontakt zu ihr abzubrechen, sollte sie seinen Forderungen nicht entsprechen. Die Schwere der Nöti-