__ begangene sexuelle Nötigung ebenfalls eine Freiheitsstrafe auszusprechen (Urteil des Bundesgerichts 6B_681/2024 vom 15. Januar 2025 E. 2.3.1). Die Wahl der Sanktionsart für die weiteren Fälle sexueller Nötigungen sowie die übrigen Tatbestände wurde vom Bundesgericht mangels Ausführungen des Obergerichts zu den konkreten Taten oder deren Schwere nicht überprüft (Urteil des Bundesgerichts 6B_681/2024 vom 15. Januar 2025 E. 2.3.2). Wie zu zeigen sein wird, kommt für sämtliche sexuellen Nötigungen aufgrund der Schwere des Verschuldens eine Geldstrafe nicht mehr in Frage, sondern es ist auf eine Freiheitsstrafe zu erkennen.