Das Obergericht hat im Urteil vom 22. August 2024 für die sexuellen Nötigungen zum Nachteil von B._____ vom 2. und 3. Januar 2021 sowie die sexuelle Nötigung zum Nachteil von C._____ betreffend das Einführen eines oder mehrerer Finger in die Vagina aufgrund der Schwere des Verschuldens auf eine Freiheitsstrafe erkannt. Gemäss den verbindlichen Erwägungen des Bundesgerichts ist für die zum Nachteil von D._____ begangene sexuelle Nötigung ebenfalls eine Freiheitsstrafe auszusprechen (Urteil des Bundesgerichts 6B_681/2024 vom 15. Januar 2025 E. 2.3.1).