Bei der Wahl der Sanktionsart sind neben dem Verschulden unter Beachtung des Prinzips der Verhältnismässigkeit als wichtige Kriterien die Zweckmässigkeit einer bestimmten Sanktion, ihre Auswirkungen auf den Täter und sein soziales Umfeld sowie ihre präventive Effizienz zu berücksichtigen. Das Obergericht hat im Urteil vom 22. August 2024 für die sexuellen Nötigungen zum Nachteil von B._____ vom 2. und 3. Januar 2021 sowie die sexuelle Nötigung zum Nachteil von C._____ betreffend das Einführen eines oder mehrerer Finger in die Vagina aufgrund der Schwere des Verschuldens auf eine Freiheitsstrafe erkannt.