7.2. Die Entschädigung des amtlichen Verteidigers, Rechtsanwalt A._____, für das vorinstanzliche Verfahren beträgt Fr. 27'344.40 (inkl. Auslagen und MwSt). Unter Berücksichtigung der bereits geleisteten Vorschusszahlung von Fr. 13'882.40 wird die Gerichtskasse Baden angewiesen, dem amtlichen Verteidiger den Restbetrag von Fr. 13'462.00 auszurichten, soweit noch keine weiteren Auszahlungen erfolgt sind. Von einer Rückforderung des (gesamten) Honorars von Fr. 27'344.40 vom Beschuldigten wird abgesehen.