Spesen 2024] + 8.1 % [MwSt.] = Fr. 6'454.55; 81.39h [Aufwand bis 2023] x Fr. 200.00 + Fr. 3'118.35 [Spesen bis 2023] + 7.7 % [MwSt.] = Fr. 20'889.85). Davon gilt es die bereits mit Verfügung vom 4. Mai 2020 ausgerichtete Akontozahlung der Staatsanwaltschaft Baden an den Gesuchsteller in der Höhe von Fr. 13'882.40 vom entschädigungspflichtigen Honorar abzuziehen, so dass dem Gesuchsteller ein Restbetrag von Fr. 13'462.00 (inkl. MwSt.) auszubezahlen ist.