3. Zusammenfassend ist der vom Gesuchsteller geltend gemachte Aufwand von 141.95 Stunden um 31.82 Stunden zu kürzen (Kürzung 2024 betreffend: von 31.5 geltend gemachten Stunden um 2.67 Stunden) und hinsichtlich der geltend gemachten Spesen von Fr. 3'763.45 (tw. Fahrtkosten enthaltend) ist eine Reduktion um Fr. 440.20 angezeigt. Daraus resultiert unter Berücksichtigung des vom Gesuchsteller geltend gemachten (angemessenen) Stundenansatzes von Fr. 200.00 (vgl. § 9 Abs. 3bis AnwT) sowie unter Berücksichtigung der Mehrwertsteuer (7.7 % bis 31.12.2023, 8.1 % ab 1.1.2024) ein Honorar von Fr. 27'344.40 (28.83h [Stundenaufwand 2024] x Fr. 200.00 + Fr. 204.90 [Spesen 2024] + 8.1