6.5 Stunden sowie Reisezeit von gesamthaft 1.5 Stunden) nicht gerechtfertigt. Vielmehr erweist sich lediglich eine Kürzung in der Höhe von 2.75 Stunden auf 8 Stunden (d.h. 800 Dezimalminuten, zuzüglich der Fahrtwegkosten von Fr. 17.10) als angemessen.