gibt somit keinen Grund von den vorinstanzlichen Erwägungen abzuweichen (vgl. zu den Begründungsanforderungen: E. 1.3 hiervor). Für das Aktenstudium sind daher 4 Stunden einzusetzen und für die Vorbereitung der Einvernahmen vom 23. September 2019, 29. Oktober 2019, 5. November 2019, 12. November 2019, 20. März 2021 und 2. Mai 2022 jeweils 45 Minuten, gesamthaft 8.5 Stunden, sodass eine Kürzung der Kostennote um 5.65 Stunden vorzunehmen ist.