2.6. 2.6.1. Weiter macht der Gesuchsteller für das Aktenstudium (ohne Eingaben) und die Vorbereitung von Einvernahmen einen Aufwand von 14.15 Stunden (23.9.2019, 27.9.2019, 29.10.2019, 5.11.2019, 7.11.2019, 12.11.2019, 21.1.2020, 20.3.2021, 2.5.2022. 28.2.2023, 2.3.2023, 7.3.2023, 8.1.2024) geltend. Die Vorinstanz (E. 2.2.5) erachtete für das Aktenstudium einen Aufwand von 240 Minuten (4 Stunden) und für die Vorbereitung der Einvernahmen jeweils einen Aufwand von 45 Minuten für angemessen.