3.2.2022: Kopie Vorladung von StA 0.1h; 10.3.2022: Telefon von StA Termin abgesagt 0.1h; 15.3.2022: Vorladung von StA 0.1h; 7.2.2023: Vorladung von StA 0.1h; 22.5.2024: Mail von Bezirksgericht 0.1h; 23.5.2024: Mailverkehr mit Bezirksgericht 0.1h; 5.6.2024: Inca-Mail/ Bezirksgericht 0.1h; 6.6.2024: IncaMail an Bezirksgericht 0.1h; 7.6.2024: IncaMail von Bezirksgericht 0.1h; 25.7.2024: Vorladung von Bezirksgericht 0.1h). Mit Blick auf das Dargelegte wäre hinsichtlich der hier aufgeführten Positionen gesamthaft eine Kürzung um 7.5 Stunden gerechtfertigt. Es hat zugunsten des Gesuchstellers bei der durch die Vorinstanz vorgenommenen Kürzung um 5.3 Stunden (320 Minuten) zu bleiben.