Alsdann erscheinen weitere Kürzungen im Zusammenhang mit dem kommunikativen Austausch mit dem Beschuldigten (Telefon, E-Mail) als gerechtfertigt. Es dürfte sich bei gewissen Telefonaten und E-Mails mit dem Beschuldigten ebenfalls um reine Weiterleitungen von jeweils (kurz zuvor) erhaltenen Informationen oder um Vereinbarungen von verschiedenen Terminen bzw. Erinnerungen an solche handeln (4.10.2019, 0.15h; 14.11.2019, 0.1h; 25.11.2019, 0.1h; 4.12.2019, 0.1h 5.12.2019, 0.1h; 5.2.2020, 0.1h; 19.2.2020, 0.1h; 3.2.2021, 0.1h; 4.2.2021, 0.1h; 5.2.2021, 0.1h; 9.2.2021, 2x 0.15 h + 0.1h; 25.3.2021, 0.1h; 6.4.2021, 0.1h; 10.5.2021, 0.1h; 11.5.2021, 0.15h; 16.12.2021, 0.1h; 17.12.2021, 0.1h;