tend gemachten 400 Dezimalminuten nicht in Rechnung gestellt wurde. Der Gesuchsteller macht mit der Kostennote für die Einvernahme vom 13. November 2019 einen Aufwand von 385 Dezimalminuten und für Reisezeit/Reisespesen/Parking von Fr. 214.20 geltend. Die Vorinstanz stellte fest, die Befragung habe 3:24 Stunden gedauert (UA act. 713 f.) und es seien 2 mal 15 Minuten Fahrtzeit zu berücksichtigen.