2.3. 2.3.1. Der Gesuchsteller (Berufung S. 2 Ziff. 1) weist – zu Recht – darauf hin, dass die Vorinstanz im Zusammenhang mit seinen geltend gemachten Aufwendungen von angegebenen Minuten statt Dezimalminuten ausgegangen ist. Diesen Umstand gilt es bei der Beurteilung der von der Vorinstanz vorgenommenen Kürzungen zu berücksichtigen.