2. 2.1. Der Gesuchsteller hat mit (ursprünglicher) Kostennote ab Datum der Gesuchseinreichung (d.h. ab dem 21. September 2019) bis und mit der vorinstanzlichen Hauptverhandlung vom 19. November 2024 einen Aufwand von 141.95 Stunden à Fr. 200.00, total Fr. 32'153.45 (inkl. Auslagen von Fr. 3'763.45) zuzüglich Mehrwertsteuer und abzüglich der durch die Staatsanwaltschaft Baden bereits erfolgten Akontozahlung von Fr. 13'882.40 (inkl. MwSt.), geltend gemacht (GA act. 194 ff.).