2.3. Gleichentags mit Beschluss des Bezirksgerichts Baden vom 19. November 2024 wurde die Gerichtskasse Baden angewiesen, dem Gesuchsteller (amtlicher Verteidiger) unter Anrechnung der bereits erfolgten Akontozahlung durch die Staatsanwaltschaft Baden einen Restbetrag von Fr. 1'838.00 (inkl. MwSt. und Auslagen) auszubezahlen. 3. 3.1. Gegen diesen ihm am 27. November 2024 zugestellten Beschluss erhob der Gesuchsteller am 9. Dezember 2024 Beschwerde und beantragte, ihm sei ein amtliches Honorar von Fr. 31'825.11 (exkl. MwSt.), abzüglich der -4-