1. Mit Verfügung der Oberstaatsanwaltschaft vom 4. November 2019 wurde der Gesuchsteller mit Wirkung ab 21. September 2019 als notwendiger amtlicher Verteidiger des Beschuldigten eingesetzt. 2. 2.1. Im Rahmen der vorinstanzlichen Verhandlung vom 19. November 2024 reichte der Gesuchsteller eine Kostennote über Fr. 32'153.45 (exkl. MwSt.) bzw. den Restbetrag von Fr. 20'823.90 (inkl. MwSt., abzüglich einer bereits erfolgten Zahlung durch die Staatsanwaltschaft Baden) ein. 2.2. Mit Urteil vom 19. November 2024 erkannte das Bezirksgericht Baden: