Gegenstand Revisionsgesuch gegen den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Lenzburg- Aarau ST.2021.9357 vom 3. Februar 2022 -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. Am 1. November 2021 stellte der Zoll Zürich in einem an den Gesuchsteller adressierten Paket zwölf verbotene Wurfmesser fest, für welche keine erforderliche Einfuhrbewilligung vorgewiesen werden konnte. Am 12. Januar 2022 wurde der Gesuchsteller diesbezüglich von der Kantonspolizei Lenzburg befragt.