1. 1.1. Für die dem Berufungsführer mit Urteil des Bezirksgerichts Lenzburg vom 31. Oktober 2014 (ST.2013.63) sowie mit Obergerichtsurteil vom 28. April 2016 (SST.2015.356) gewährte amtliche Verteidigung wird die Nachzahlung im Gesamtbetrag von Fr. 16'645.30 angeordnet. -8- 1.2. Der Berufungsführer hat den Betrag in monatlichen, vorschüssig zu leistenden Raten von Fr. 300.00 an die Zentrale Inkassostelle der Gerichte des Kantons Aargau zu zahlen. Ist er mit der Bezahlung einer Rate säumig, wird die gesamte Restanz zur Zahlung fällig. 2. Für das erstinstanzliche Verfahren werden keine Verfahrenskosten erhoben.