Weiter ergeht aus dem Lohnausweis für das Jahr 2023 ein Nettolohn in Höhe von Fr. 18'570.00. Dem Rentenavis der Pensionskasse B._____ ist schliesslich zu entnehmen, dass dem Berufungsführer mit Wirkung ab 1. Juli 2024 monatlich eine Invalidenrente in Höhe von Fr. 600.50 sowie eine IV-Überbrückungsrente in Höhe von Fr. 706.80 und damit gesamthaft Fr. 1'307.30 überwiesen wird, wobei dieser Betrag ein Bestandteil der im Total überwiesenen Leistungen sei.