− Schuldenverzeichnis (Betreibungsregisterauszug genügt nicht); − Belege zu (regelmässig) geleisteten Abzahlungen; − Anzahl und Alter der vom Verurteilten unterstützten Kinder; − Nachweis und Höhe von tatsächlich (regelmässig) geleisteten Unterhaltszahlungen an unterstützungsberechtigte Kinder und Ehegatten; etc.