3.6. Mit Eingabe vom 31. Oktober 2025 (Eingang beim Obergericht des Kantons Aargau am 3. November 2025) reichte der Berufungsgegner eine Berufungsantwort ein und verwies auf die Ausführungen im angefochtenen Entscheid. -4- Das Obergericht zieht in Erwägung: