3.3. Mit Verfügung vom 9. Oktober 2025 wurde gestützt auf Art. 406 lit. d StPO unter anderem das schriftliche Verfahren angeordnet und dem Berufungsführer Frist für die schriftliche Berufungsbegründung angesetzt. 3.4. Mit Eingabe vom 13. Oktober 2025 teilte der Berufungsführer mit, dass mit Berufungserklärung vom 22. September 2025 bereits die Begründung erfolgt sei und beantragte gleichzeitig, dass "auch das zweite" Berufungsverfahren zu sistieren sei. 3.5. Mit Verfügung vom 16. Oktober 2025 wurde das Gesuch um Sistierung abgelehnt.