2. 2.1. Der Verurteilte wird verpflichtet, den Betrag von CHF 16'645.30 in monatlichen, vorschüssig zu leistenden Raten à CHF 300.00, erstmals per 30. September 2025, an die zentrale Inkassostelle des Obergerichts des Kantons Aargau zu zahlen. -3- 2.2. Ist der Verurteilte mit der Bezahlung einer Rate gemäss Ziffer 2.1 säumig, wird der gesamte verbleibende Restbetrag sofort zur Rückzahlung fällig. 3. Der Verurteilte hat die Verfahrenskosten, bestehend aus einer Staatsgebühr von CHF 500.00 sowie die Auslagen von CHF 12.00, insgesamt CHF 512.00 zu bezahlen.