Die Verfügung wurde dem Berufungsführer am 21. März 2025 polizeilich zugestellt. 2.3. Mit Eingabe vom 14. April 2025 reichte der Berufungsführer beim Bezirksgericht Lenzburg diverse Unterlagen zu seinen Einkommens- und Vermögensverhältnissen ein. 2.4. Die Präsidentin des Bezirksgerichts Lenzburg erkannte mit Urteil vom 28. August 2025 wie folgt: 1. Die Akten des Verfahrens ST.2013.63 des Bezirksgerichts Lenzburg werden beigezogen.